Zertifizierung von persönlichen Schutzausrüstungen - PSA | EU-Verordnung 2016/425

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) basiert auf der EU-Verordnung 2016/425, und teilt diese in 3 Kategorien ein:

  • die erste Kategorie umfasst PSA einfacher Bauart, die dazu bestimmt sind, die Person vor dem Risiko geringfügiger körperlicher Schäden zu schützen.
  • Die dritte Kategorie umfasst PSA mit komplexer Konstruktion zum Schutz vor der Gefahr des Todes oder einer schweren Verletzung dauerhafter Art.
  • PSA, die nicht zu den beiden oben genannten Kategorien gehören, gehören zur zweiten Kategorie.

Bevor mit der Herstellung einer PSA der zweiten oder dritten Kategorie begonnen wird, müssen Hersteller oder deren Vertreter mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft bei einer notifizierten Stelle die EU-Zertifizierung beantragen.

Durch die EU-Zertifizierung bescheinigt die notifizierte Stelle, dass ein PSA Modell in Einklang mit den Bestimmungen d.h. mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie hergestellt wurde. Die EU-Zertifizierung umfasst einerseits die Beurteilung der Angemessenheit des technischen Entwurfs der PSA anhand einer Überprüfung der technischen Dokumentation, sowie andererseits die Überprüfung einer vollständigen Stichprobe von PSA, welche für die geplante Produktion repräsentativ ist (Produktionstyp).

PSA der dritten Kategorie unterliegen auch der Produktionsüberwachung durch eine notifizierte Stelle, welche die Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle oder die Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses verlangt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 19 der Verordnung.

Die EU-Zertifizierung und Verfahrensüberwachung muss von Stellen durchgeführt werden, die von der Europäischen Kommission notifizeirt sind und die Mindestanforderungen der EU-Verordnung 2016/425 erfüllen.

MTIC INTERCERT SRL ist die notifizierte Stelle Nr. 0068 für die EU-Zertifizierung (Modul B) von Herstellern von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und für die Durchführung der Konformitäts-bewertungsverfahren gemäß Anhang VII (Modul C2 - die Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Produktionskontrolle in Verbindung mit Produktprüfungen unter amtlicher Kontrolle, die in zufälligen Abständen durchgeführt werden) und Anhang VIII (Modul D - Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses).

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