Übergang 4.0 - Industrie 4.0 - | Konformitätsbewertung

In den letzten Jahren wurde das Thema Industrie 4.0 sehr wichtig, weil durch die Verzahnung der Produktion mit Informations- und Kommunikationstechniken zahlreiche Statistiken und interessante Daten über das Wachstum, Marketing, Installation und Nutzung von Robotern und vieles mehr, erhoben werden können.

Dank der Automatisierung von Anlagen und Maschinen gab es interessante Ergebnisse sowohl im Bereich der Produktivität, da die Produktions- und Organisationsprozesse effektiver und schneller wurden, als auch im Bereich des Arbeitsschutzes, da sie sich positiv auf die Kontrolle der Risiken für die Arbeitnehmer auswirken.

In Italien zielt der Nationale Plan "Übergang 4.0", darauf ab, die Produktivität der Unternehmen durch die Integration neuer Technologien unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen sowie an die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Das Hauptziel dabei ist Unternehmen bei Investitionen, jetzt Steuergutschrift, zur technologischen und digitalen Transformation in einem "4.0" Schlüssel zu fördern und zu unterstützen.

TRANSITION 4.0 |CONFORMITY ASSESSMENT ist ein modularer, phasenweise strukturierter Auditprozess, der geschaffen wurde, um Unternehmen in diesem Innovationsprozess zu begleiten und ihnen zu ermöglichen, die Chancen des National Transition Plan 4.0 zu nutzen.

Schritt 1: ERSTBEWERTUNG

Vor-Ort-Inspektion der Maschinensicherheitsdokumentation sowie deren Integration in firmeneigene Computersysteme.

Schritt 2: ABSCHLUSSBERICHT & KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG

Erstellung des technischen Berichts nach dem Gesetz 232/2016 und der spezifischen Konformitätsbescheinigung 4.0 der geprüften Maschine.


Neuheiten 4.0

 

UMSATZSTEUERUNGSAGENTUR | Hyper-Amortisation ohne Verbindung

Das Gesetz 232/2016 (Abs. 9 ff.)legt fest, dass der Vermögenswert bei dem die sog. Hyper-Abschreibung genutzt werden soll, der Anforderung der Zusammenschaltung mit dem Unternehmenssystem entsprechen muss und dass die vorgesehene Einrichtung in dem Jahr beginnt, in dem diese Zusammenschaltung stattfindet. Mittlerweile hat das Finanzamt festgelegt, dass dies auch möglich ist, wenn die Maschinen nicht ständig miteinander verbunden sind, so dass die Maschine getrennt oder nur im Handbetrieb betrieben werden kann. Im Zusammenhang mit dieser Klarstellung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Zeitraum, in dem der Vermögenswert ohne Zusammenschaltung arbeitet, nicht vorherrschend sein darf im Vergleich zu dem Zeitraum, in dem die Zusammenschaltung stattdessen funktioniert.

UMSATZSTEUERUNGSAGENTUR | Gesundheit 4.0

In Bezug auf das Thema Gesundheit 4.0 hat das Finanzamt kürzlich Klarstellungen zur Anwendung der Hyper-Abschreibung auf den Gesundheitssektor vorgenommen und bestätigt, dass diese Möglichkeit für Unternehmen dieser Branche gegeben ist.


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