NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE 2014/35/EU
Die Richtlinie 2014/35/EU, die ab dem 20. April 2016 die bisherige Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 ersetzt, stellt die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen dar.
Diese Richtlinie bezeichnet als "elektrische Geräte" alle Komponenten, Geräte, Systeme und Anlagen, die dazu bestimmt sind, mit einer Wechselspannung zwischen 50 Volt und 1000 Volt oder einer Gleichspannung zwischen 75 Volt und 1500 Volt versorgt oder beansprucht zu werden.
Die Richtlinie gilt nicht für Maschinen und Elektrowerkzeuge, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterliegen.
Der Hersteller ist für die Konformität des Produkts mit den in der Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheitsanforderungen verantwortlich, deren Einhaltung durch die vollständige Anwendung der harmonisierten Normen zur Festlegung der guten Herstellungspraxis sowie der Prüf- und Bewertungsmethoden gewährleistet wird.
Der Hersteller kann die CE-Kennzeichnung an den Geräten anbringen, nachdem er eine technische Dokumentation erstellt, eine angemessene Risikoanalyse durchgeführt und die EG-Konformitätserklärung erstellt hat.
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